Steuern auf Silberbarren und -münzen
Anders als bei Anlagegold ist der Kauf von Silber nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Für Silberbarren ist die volle Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zu zahlen. Beim Kauf von Silbermünzen kann die Differenzbesteuerung anfallen, wenn die Münzen aus einem Nicht-EU-Land stammen.
Wenn Sie Ihr Silber verkaufen möchten, müssen Sie in der Regel keine Steuern zahlen. Das gilt für alle privaten Verkäufe, die nach der Spekulationsfrist von einem Jahr getätigt werden. Möchten Sie in Silber innerhalb eines Jahres zwischen Kauf und Verkauf (Haltefrist) verkaufen, zahlen Sie auf den Gewinn aus diesem Veräußerungsgeschäft Ihren persönlichen Steuersatz, wenn der Gewinn die Freigrenze von 600 Euro überschreitet.
Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) ist der Gewinn aus dem Verkauf von Silberbarren, -münzen, -schmuck und -besteck steuerfrei.
Innerhalb der Spekulationsfrist ist der Gewinn steuerfrei, wenn er der Betrag die Freigrenze von 600 Euro nicht überschreitet.
Gerne beraten wir Sie zum Silberankauf telefonisch oder in unserem Ladengeschäft. Wenn Sie Ihr Silber direkt mitbringen, können wir bereits eine Analyse vornehmen und einen konkreten Angebotspreis ermitteln.