Was sind Anlagemünzen?
Anlagemünzen müssen, ebenso wie Anlagebarren aus Gold und Silber, einen bestimmten Feingehalt des Edelmetalls aufweisen. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Anlagemünzen unterscheiden sich damit von Kursmünzen und Gedenkmünzen. Für Anlagemünzen aus Gold gilt die EU-Richtlinie 98/80/EG, die für derlei Anlagegold einen Feingehalt von mindestens 900 vom Tausendstel aufweisen. Das entspräche 90 % der gesamten Edelmetalllegierung. Mittlerweile werden auch Anlagemünzen aus 99,9 % Gold gehandelt. Wichtig: Wenn Sie Goldmünzen als Wertanlage kaufen wollen, muss es sich explizit um Anlagegold handeln. Zu den bekanntesten Anlagemünzen zählen die kanadische Maple Leaf, der Krügerrand aus der Südafrikanischen Republik, die österreichische Wiener Philharmoniker Münze und die American Gold Eagle.
Anlagemünzen werden steuerfrei gekauft und können, nach der Spekulationsfrist (Haltefrist) von einem Jahr, steuerfrei verkauft werden. Möchten Sie Münzen innerhalb der Haltefrist verkaufen, beachten Sie, dass ein möglicher Gewinn des Verkaufs steuerpflichtig wird, wenn die Freigrenze von 600 Euro überschritten wurde. So definiert es der Gesetzgeber in § 23 Einkommensteuergesetz für private Veräußerungsgeschäfte. Die Steuer wird dann entsprechend des persönlichen Steuersatzes berechnet.