Wie viele Goldbarren kann man verkaufen?
Theoretisch gibt es keine Obergrenze, bis zu der Sie Ihre Goldbarren verkaufen können. Sie sollten aber grundsätzliche Regelungen zum Verkauf von Goldbarren, gewerblichen Handel und zum Geldwäschegesetz beachten.
Bei privaten Veräußerungsgeschäften schreibt der Gesetzgeber eine Haltefrist von einem Jahr vor (Spekulationsfrist, siehe § 23 Einkommensteuergesetz). Innerhalb dieser Haltefrist müssen die Gewinne aus privaten Verkäufen, auch der Verkauf von Goldbarren, mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn sie die Freigrenze von 600 Euro überschreiten. Sollte also zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegen, prüfen Sie im Vorfeld, ob möglicherweise Spekulationssteuer anfällt. Besteht für Sie kein finanzieller oder zeitlicher Bedarf, die Goldbarren schnell zu verkaufen, warten Sie im besten Fall die Haltefrist ab und sparen Sie sich die Steuern.
Erwirtschaften Sie mit dem Handel von Goldbarren pro Jahr mehr als 24.500 Euro Gewinn, geht der Gesetzgeber von einer gewerblichen Tätigkeit aus. In diesem Fall fällt in jedem Fall die Gewerbesteuer an. Sollten Sie kein Gewerbe angemeldet haben, könnten weitere steuerrechtliche Probleme auf Sie zukommen.
Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass der Kauf und Verkauf bis zu einem Geschäftswert von 2000 Euro anonym erfolgen kann. Bitte beachten Sie daher, dass wir ab einem Geschäftswert von 2000 Euro für die Abwicklung des Ankaufsprozesses Ihre Identifikation feststellen und dokumentieren müssen. Die Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses genügt in der Regel aus.
Natürlich steht es Ihnen frei, so viele Goldbarren zu verkaufen wie Sie möchten oder gar benötigen, um entsprechen Bargeld zu erhalten. Ob Sie einen oder mehrere Goldbarren über uns verkaufen möchten, spielt für unsere Beratung und Wertermittlung keine Rolle. Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen telefonisch oder persönlich in unserem Ladengeschäft vor Ort zur Verfügung.